Imkerei HEINRICHSGARTEN®
Alexander Schlotter
c/o Franziskushof Leutwitz
Leutwitz Nr. 1 ∙ 02633 Göda
F 035953 29 74 51
M 0173 370 45 82
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Rücknahme von Gläsern
Bienenschwärme
Wespen- oder Hornissennester
Rücknahme von Gläsern
Für Honiggläser gibt es leider kein Pfandsystem, deshalb leisten wir selbstverständlich und pflichtgemäß auch für unsere Gläser die Entorgungsabgaben an das Duale System.
Da wir jedoch gern Abfall vermeiden wollen, bieten wir Ihnen an, unsere leeren Honigläser zurück zu nehmen. Unsere Etiketten und der dazugehörige Etikettenkleber sind auf eine leichte Entfernbarkeit abgestimmt.
Die Entferung der Etiketten und Reinigung der Gläser ist trotzdem mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der nicht in unseren Honigpreis einkalkuliert ist. Wir nehmen deshalb nur Twist-Off-Gläser mit kreisrunder Grundform, wie sie in unserer Imkerei verwendet werden, ausschließlich in folgendem Zustand zurück:
- sauber gespült
- Etiketten restlos entfernt
- ohne Deckel
Gläser, für die wir Pfand erheben, nehmen wir grundsätzlich gegen Erstattung des Pfandes zurück. Pfandgläser möchten wir gern vollständig und gespült zurückkommen.
Bitte kontaktieren Sie uns gern bei Fragen dazu.
Gläser mit Plastikdeckeln, mit permanenthaftenden Etiketten, von runden Grundform abweichende Gläser oder Twist-Off-Gläser, die nicht den gängigen Größen TO82 oder TO66 entsprechen, stammen nicht aus unserer Imkerei. Geben Sie diese Gläser bitte an eine andere Imkerei ab oder gespült in den Glascontainer.
Bienenschwärme
Bitte rufen Sie uns an, falls Sie bemerken, dass von einem unserer Bienenstände Bienenschwärme abgehen. Schreiben Sie bitte keine E-Mail, da diese möglichweise zu spät gelesen wird.
Für “fremde” Schwärme nehmen wir Ihre Hinweise gern entgegen und reagieren situativ.
Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern
Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Sollte von ihnen ausnahmsweise direkte Gefahr für den Menschen ausgehen, kann ein Nest dieser Insekten auf Grundlage von
- §§ 44 – 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Besonderer Artenschutz
- § 67 BNatSchG – Befreiungen
nur mit einer Ausnahmegenehmigung umgesiedelt werden, die bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen ist.
Weitere Infos unter: Geschützte Insektenarten, Umsiedlung beantragen
Die Ansprechpartnerin für Wespen- und Hornissennester beim Imkerverein Dresden ist Frau Loeper. Sie ist für die Umsiedlung ausgebildet und durch die Untere Naturschutzbehörde Dresden authorisiert.
schwarmrettung@imkerverein-dresden.de
Tel. 0176 83273621
Die Imkerei Heinrichsgarten® bietet keine derartigen Leistungen an.